Der praktische Leitfaden für frisch gebackene Erben

Immobilie geerbt – was tun? 6 Schritte für deine Sicherheit

Vom ersten Anruf des Notars bis zur finalen Entscheidung über die Immobilie: Wir zeigen dir, welche Fristen drängen und welche strategischen Optionen du als Erbe hast.

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Alle Fristen im BlickVon 6 Wochen bis 10 Jahre
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Immobilie geerbt – was jetzt tun?

Eine geerbte Immobilie ist mehr als nur Eigentum: Sie kommt mit Pflichten, Fristen und Entscheidungen, die teils direkt nach dem Erbfall greifen.

Die wichtigste Frage zuerst: Erbschaft annehmen oder ausschlagen? Diese Entscheidung musst du innerhalb von 6 Wochen treffen (verlängert bei Auslandsaufenthalt). Wer einfach nichts tut, hat das Erbe automatisch angenommen – inklusive aller Schulden.

⚠ 6-Wochen-Frist: Die Ausschlagungsfrist beginnt mit Kenntnis vom Erbfall und der Berufung als Erbe. Verstreicht sie ungenutzt, gilt die Erbschaft als angenommen – inkl. aller Schulden des Erblassers.

Nach der Annahme folgen weitere Fristen: 3 Monate für die Anmeldung beim Finanzamt (Erbschaftssteuer), 6 Monate für die Familienheim-Selbstnutzung (Steuerbefreiung), 10 Jahre für die Spekulationsfrist bei späterem Verkauf.

Wir haben dir den kompletten Prozess in 6 nachvollziehbaren Schritten aufbereitet – plus alle wichtigen Entscheidungen, die du als Erbe treffen musst.

⏰ Wichtigste Fristen im Überblick
Was bis wann?
Erbschaft ausschlagen6 Wochen
Anzeige Finanzamt (ErbSt)3 Monate
Antrag Grundbuch-Umschreibungkostenfrei innerhalb 24 Monate
Familienheim-Selbstnutzung6 Monate
ErbSt-Erklärung (auf Aufforderung)i.d.R. 4 Monate
ErbSt-Zahlung nach Bescheid1 Monat
Spekulationsfrist Verkauf10 Jahre

Der 6-Schritte-Leitfaden für Erben

Vom ersten Anruf des Notars bis zur finalen Entscheidung über die Immobilie: Diese 6 Schritte solltest du in genau dieser Reihenfolge gehen.

⚠ Frist: 6 Wochen

Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

Innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis musst du entscheiden, ob du die Erbschaft annimmst oder ausschlägst. Bei Auslandsaufenthalt verlängert sich die Frist auf 6 Monate.

Ausschlagung empfehlenswert wenn:

  • Schulden den Wert übersteigen (überschuldetes Erbe)
  • Belastete Immobilie (z.B. Grundschulden, Nießbrauch eines Dritten)
  • Sanierungsstau in 5- bis 6-stelliger Höhe
  • Erbschaftssteuer höher als verfügbares Eigenkapital

Wichtig: Ausschlagung erfolgt beim Nachlassgericht (örtliches Amtsgericht) – nicht beim Notar. Kosten ca. 30-50 €.

Frist: 3 Monate

Erbschein beantragen + Finanzamt anzeigen

Der Erbschein ist deine Legitimation als Erbe gegenüber Banken, Grundbuchamt und Behörden. Antrag beim Nachlassgericht, Kosten richten sich nach Nachlasswert (typisch 0,5-1,5 % vom Wert).

Parallel: Anmeldung beim Finanzamt innerhalb 3 Monaten (formloses Schreiben mit Eckdaten). Bei notariellem Testament übernimmt der Notar die Meldung automatisch.

Tipp: Wenn kein Testament existiert, ist gesetzliche Erbfolge nach BGB. Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft – diese ist verwaltungsintensiv (siehe Cross-Link unten).

Frist: ohne, aber zeitnah

Verkehrswert ermitteln lassen

Bevor du irgendwelche Entscheidungen triffst, brauchst du Zahlen: Was ist die Immobilie wirklich wert? Was zahlt das Finanzamt? Was kostet Sanierung/Vermietung?

Heimcheck-Bewertung in 3 Minuten kostenlos. Falls die Erbschaftssteuer kritisch wird, lohnt ein professionelles Kurzgutachten (300-800 €) – kann oft 10-15 % unter dem Finanzamts-Wert liegen und Tausende Euro Steuer sparen.

Was du außerdem brauchst:

  • Grundbuchauszug (Lasten, Hypotheken, Wege-Rechte)
  • Energieausweis (vorhanden? gültig?)
  • Sanierungs- und Wartungshistorie (Heizung, Dach, Fenster)
  • Mietvertrag falls vermietet (Bestandsmieten, Mieterhöhungs-Potential)
Frist: 6 Monate für Familienheim-Privileg

Selbstnutzung, Vermietung oder Verkauf?

Die zentrale strategische Entscheidung. Drei Optionen mit unterschiedlichen Steuer- und Cashflow-Implikationen:

Option A — Eigennutzung: Familienheim-Steuerbefreiung möglich. 10 Jahre Selbstnutzungspflicht. Ideal wenn die Immobilie zu deinen Lebensumständen passt.

Option B — Vermietung: Laufende Mieteinnahmen, aber Verantwortung als Vermieter. Vermietete Erbschaft wird mit 10 % Bewertungsabschlag besteuert (§ 13d ErbStG).

Option C — Verkauf: Schnellste Lösung. Achtung: 10-Jahres-Spekulationsfrist des Erblassers wird übernommen. Verkauf innerhalb 10 Jahre kann Spekulationssteuer auslösen.

Frist: Grundbuch innerhalb 24 Monate kostenfrei

Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Mit Erbschein zum Grundbuchamt – die Umschreibung ist innerhalb von 24 Monaten nach Erbfall kostenfrei. Danach fallen Grundbuch-Gebühren (1-2 ‰ vom Verkehrswert) an.

Bei mehreren Erben wird zunächst die Erbengemeinschaft als Eigentümerin eingetragen. Die endgültige Aufteilung erfolgt im Rahmen der Erbauseinandersetzung.

Was du brauchst:

  • Erbschein im Original
  • Personalausweis
  • Antrag auf Eigentumsumschreibung (formlos)
Frist: 1 Monat nach ErbSt-Bescheid

Erbschaftssteuer-Erklärung & Zahlung

Das Finanzamt fordert die ErbSt-Erklärung an (Frist meist 4 Monate). Sorgfältige Bewertung des Nachlasses ist entscheidend – Differenzen zur Finanzamts-Schätzung können hier korrigiert werden.

Nach Erhalt des Steuerbescheids ist die Steuer 1 Monat fällig. Bei selbstgenutzten Wohnimmobilien kannst du eine Stundung bis zu 10 Jahre beantragen (§ 28 ErbStG, 6 % Stundungszinsen p.a.).

Tipp: Vor Abgabe der Erklärung von einem Steuerberater prüfen lassen – die Kosten amortisieren sich oft mehrfach durch optimierte Bewertung und Freibetragsnutzung.

Annehmen oder Ausschlagen — wann ist was sinnvoll?

Die Entscheidung in den ersten 6 Wochen prägt alles Weitere. Beide Optionen haben klare Pro- und Contra-Argumente.

✓ Annehmen

Sinnvoll, wenn:

  • Immobilienwert deutlich über Schulden
  • Familienheim-Steuerbefreiung greift (Eheleute)
  • Vermietung als langfristiges Einkommen attraktiv
  • Erbe als Investition oder Eigennutzung passt
  • Wertsteigerungs-Potential vorhanden

Aber Vorsicht bei:

  • Unklarheit über Schulden des Erblassers → Erbschein nach 6 Wochen
  • Belastungen im Grundbuch (Vorkaufsrecht, Wege-Recht)
  • Hoher Sanierungsstau (vor Annahme schätzen lassen)
  • Liquiditätsmangel für ErbSt-Zahlung

✗ Ausschlagen

Sinnvoll, wenn:

  • Erbe überschuldet (mehr Schulden als Vermögen)
  • Immobilie sanierungsbedürftig und Kosten höher als Wert
  • Erbschaftssteuer nicht aufbringbar
  • Konflikt mit Miterben absehbar (Erbengemeinschaft)
  • Vermieter-Verantwortung nicht gewünscht

Folgen:

  • Erbschaft fällt an nächstberufenen Erben (oft Kinder/Geschwister)
  • Auch Pflichtteilsanspruch kann ausgeschlagen werden
  • Ausschlagung beim Nachlassgericht persönlich oder notariell
  • Kosten: 30-50 € beim Gericht, ca. 100-200 € notariell
⚠ Wichtiger Hinweis

Du bist nicht alleiniger Erbe? Erbengemeinschaft beachten!

Sobald mehrere Personen erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft nach § 2032 BGB. Diese Gemeinschaft verwaltet das Erbe gemeinsam – jede Entscheidung (Verkauf, Vermietung, Sanierung) braucht Einstimmigkeit oder Mehrheit, je nach Tragweite.

Wir haben dazu eine eigene Page mit allen Optionen zur Auflösung der Erbengemeinschaft (Auszahlung, Verkauf, Teilung, Teilungsversteigerung) inkl. Rechner.

Zur Erbengemeinschafts-Page →

Glossar – wichtige Begriffe für Erben

Die wichtigsten Fachbegriffe rund um Erbschaft und Immobilien-Übernahme.

Erbschein
Amtliches Dokument vom Nachlassgericht, das die Erben-Eigenschaft verbindlich nachweist. Brauchst du für Bank, Grundbuch, Behörden.
Ausschlagung
Verzicht auf die Erbschaft. Erklärung beim Nachlassgericht innerhalb 6 Wochen ab Kenntnis. Kosten ca. 30-50 €.
Erbengemeinschaft
Gesamthandsgemeinschaft mehrerer Erben (§ 2032 BGB). Verwaltet den Nachlass gemeinsam bis zur Auseinandersetzung.
Nachlassverwaltung
Gerichtliche Verwaltung des Erbes durch einen Nachlassverwalter. Begrenzt die Erbenhaftung auf den Nachlass.
Pflichtteil
50 % des gesetzlichen Erbteils. Anspruch von Kindern, Ehegatten und Eltern – auch bei Enterbung.
Erbauseinandersetzung
Verfahren zur Aufteilung des Nachlasses zwischen mehreren Erben. Kann einvernehmlich oder per Teilungsversteigerung erfolgen.
Familienheim
Selbstgenutzte Wohnimmobilie des Erblassers. Komplett steuerfrei bei Eigennutzung durch Ehepartner oder Kinder (10 Jahre).
Nachlassverbindlichkeit
Schulden des Erblassers + Erbfallkosten (Beerdigung, Erbschein, ErbSt). Mindern den steuerpflichtigen Erwerb.

3 typische Erbfälle aus unserer Praxis

So unterschiedlich kann eine geerbte Immobilie aussehen. Drei häufige Konstellationen mit unterschiedlichen Entscheidungen.

Einfacher Fall

Tochter erbt elterliches EFH und nutzt es selbst

Sarah (45) erbt nach Tod ihrer Mutter das Elternhaus in Köln-Rodenkirchen. Wert 580.000 €. Sie zieht mit ihrer Familie ein.

Eckdaten: Familienheim-Konstellation. Sarah nutzt 10+ Jahre selbst. Erbschaftssteuer-Freibetrag 400.000 € reicht für überschießenden Teil.
Verkehrswert EFH580.000 €
− Familienheim-Befreiung (bis 200 m²)−580.000 €
Erbschaftssteuer0 €
Persönlicher Freibetrag (unverbraucht)400.000 €
Erbengemeinschaft

Drei Geschwister erben gemeinsam

Anna, Bernd und Carla erben gemeinsam das EFH ihres Vaters. Niemand will einziehen. Verkauf-Strategie.

Eckdaten: Erbengemeinschaft mit Auflösungsbedarf. Verkehrswert 660.000 €, Verkaufserlös wird durch 3 geteilt — je 220.000 €.
Verkehrswert EFH660.000 €
÷ 3 Erben je 33,3 %220.000 €
Freibetrag Kind je 400.000 €unverbraucht
Erbschaftssteuer je Erbe0 €
Schwieriger Fall

Erbe mit Schulden — Ausschlagung sinnvoll?

Michael soll von seinem Onkel ein vermietetes MFH erben — aber mit hohen Grundschulden und Sanierungsstau.

Eckdaten: Verkehrswert 450.000 € klingt gut, aber: 320.000 € Grundschulden + 80.000 € akuter Sanierungsbedarf. Real-Vermögen nur 50.000 €.
Verkehrswert MFH (geschätzt)450.000 €
− Grundschulden−320.000 €
− Sanierungsstau (akut)−80.000 €
Real-Wert nach Bereinigung50.000 €

Kosten-Übersicht: was kostet der Erbprozess?

Übersicht der typischen Kostenpositionen für Erben in den ersten 6 Monaten.

Erbschein

Antrag beim Nachlassgericht

Urteil vom Innerhalb 3 Monaten empfehlenswert

Gestaffelt nach Nachlasswert. Bei 200.000 € Nachlasswert ca. 800-1.200 €. Bei 500.000 € ca. 2.500-3.500 €. Bei 1 Mio € ca. 5.000-7.000 €.

→ Praxis: Bei klarem Testament oft umgangbar via "eidesstattliche Versicherung" beim Notar (günstiger).

Notar / Grundbuch

Eigentumsumschreibung Immobilie

Urteil vom Innerhalb 24 Monaten kostenfrei

Wenn binnen 2 Jahren nach Erbfall beantragt: kostenfrei. Danach Grundbuch-Gebühren 1-2 ‰ vom Verkehrswert (bei 400.000 € EFH ca. 400-800 €).

→ Praxis: Frühzeitig handeln spart vierstelligen Betrag. Erbschein vorher beantragen.

Steuerberater

Erbschaftssteuer-Erklärung

Urteil vom Zur Anmeldung beim Finanzamt

Kosten je nach Nachlasswert: bei 300.000 € Nachlasswert 1.200-2.500 €, bei 1 Mio € 3.500-5.500 €. Honorar nach StBVV gestaffelt.

→ Praxis: Lohnt sich oft mehrfach: Sachverstand kann ErbSt um 10-15 % reduzieren.

🌍 Internationales Erbrecht

EU-Erbrechtsverordnung & Auslandsimmobilien

Seit 2015 gilt in der EU die EU-Erbrechtsverordnung (Rom IV). Sie bestimmt, welches Erbrecht bei Auslandsbezug anwendbar ist: das des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers — nicht mehr Staatsangehörigkeit wie früher.

Was das in der Praxis bedeutet:

  • Deutscher Rentner in Mallorca: Spanisches Erbrecht greift, deutsche Pflichtteilsregeln nicht mehr automatisch
  • Auslandsimmobilien in der EU: Folgen dem Recht des Erblasser-Wohnsitzes — einheitliches Verfahren
  • Rechtswahl möglich: Per Testament kann das Heimatrecht ausdrücklich gewählt werden
  • Europäisches Nachlasszeugnis: Ersetzt den nationalen Erbschein in EU-Verfahren — gilt grenzüberschreitend

Steuerliche Behandlung: Auch ausländische Immobilien fallen in die deutsche Erbschaftssteuer (bei deutschem Erblasser/Erbe). Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verhindern in der Regel doppelte Besteuerung — DBA bestehen mit AT, FR, US, Spanien u.v.m.

🇨🇭 Schweiz-Sonderfall

Schweiz ist nicht in der EU-Erbrechtsverordnung. Bei Erbfall mit CH-Bezug gilt: Wohnsitz-Prinzip nach IPRG. Wohnsitz in CH = CH-Erbrecht. Wichtig für Grenzgänger und Deutsche in der Schweiz.

🇦🇹 Österreich-Sonderfall

Österreich in EU-Erbrechtsverordnung. Aber: Pflichtteil ist anders geregelt. AT-Pflichtteil ist niedriger als DE (50 vs. 50 %, aber andere Berechnungsgrundlagen). Bei AT-Bezug spezialisierter Anwalt sinnvoll.

Häufige Fragen zu geerbten Immobilien

Die wichtigsten Fragen aus unserer Beratung mit frisch gebackenen Erben.

01Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?+
Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und der Berufung als Erbe (§ 1944 BGB). Bei Aufenthalt im Ausland verlängert sich die Frist auf 6 Monate. Verstreicht die Frist ungenutzt, gilt die Erbschaft als angenommen – inklusive aller Schulden.
02Was passiert, wenn ich eine überschuldete Erbschaft ausschlage?+
Die Erbschaft fällt an den nächstberufenen Erben (gesetzliche oder testamentarische Reihenfolge). Wenn alle berufenen Erben ausschlagen, geht der Nachlass an den Staat als Erbe. Wichtig: Wer ausschlägt, verliert auch den Pflichtteilsanspruch – außer es liegen besondere Gründe vor.
03Wie wird die Immobilie für die Erbschaftssteuer bewertet?+
Das Finanzamt nutzt typisierte Bewertungsverfahren nach BewG – meist das Sachwertverfahren bei Einfamilienhäusern oder Vergleichswertverfahren bei Eigentumswohnungen. Du kannst einen niedrigeren Wert durch ein eigenes Gutachten nachweisen (§ 198 BewG) und damit Steuern sparen.
04Was ist die Familienheim-Steuerbefreiung?+
Wenn du als Ehepartner, Kind oder Enkel (Eltern verstorben) die selbstgenutzte Wohnimmobilie des Erblassers erbst und sie 10 Jahre lang selbst nutzt, ist sie komplett von der Erbschaftssteuer befreit. Bei Ehepartnern ohne Größenbegrenzung, bei Kindern bis 200 m² Wohnfläche. Verstößt du gegen die 10-Jahres-Frist (Verkauf, Vermietung), wird die Steuer rückwirkend erhoben.
05Wie funktioniert die Erbengemeinschaft?+
Sobald mehrere Personen erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft nach § 2032 BGB. Alle Erben sind gemeinsam Eigentümer des Nachlasses. Verwaltungs-Maßnahmen brauchen Mehrheit, Verfügungen (Verkauf, Belastung) Einstimmigkeit. Auflösung der Gemeinschaft erfolgt durch Auseinandersetzung (Auszahlung, Verkauf, Teilung).
06Soll ich die geerbte Immobilie verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?+
Drei Faktoren entscheiden: (1) Familienheim-Steuerbefreiung nur bei Eigennutzung. (2) Spekulationsfrist: Bei Verkauf innerhalb 10 Jahren ggf. Spekulationssteuer. (3) Cashflow: Vermietung bringt laufendes Einkommen, aber auch Verantwortung. Ohne emotionale Bindung und mit Cash-Bedarf ist Verkauf oft die effizienteste Lösung.
07Was kostet die Eigentumsumschreibung im Grundbuch?+
Bei Erbschaft ist die Umschreibung innerhalb von 24 Monaten kostenfrei. Danach fallen Grundbuch-Gebühren nach Gerichts- und Notarkostengesetz an: typisch 1-2 ‰ (Promille) vom Verkehrswert. Bei einer 400.000-€-Immobilie also 400-800 €.
08Wie schnell muss ich die Erbschaftssteuer zahlen?+
Die Anmeldung beim Finanzamt muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen. Die eigentliche Erbschaftssteuer-Erklärung wird auf Aufforderung abgegeben (Frist meist 4 Monate). Nach dem Steuerbescheid ist die Steuer 1 Monat fällig. Stundung bis zu 10 Jahre möglich bei selbstgenutztem Wohneigentum (§ 28 ErbStG).
09Was passiert, wenn der Erblasser Schulden hatte?+
Schulden des Erblassers gehen mit ins Erbe – du haftest mit deinem Privatvermögen. Wege zur Begrenzung: Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenzverfahren beantragen (Haftung auf Nachlass beschränkt). Im Zweifel: Erbschaft ausschlagen innerhalb der 6-Wochen-Frist.
10Welche Rolle spielt ein Testament?+
Ein Testament regelt die Verteilung des Nachlasses und kann von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Pflichtteilsberechtigte (Kinder, Ehegatte, Eltern) haben aber immer Anspruch auf den Pflichtteil (50 % des gesetzlichen Erbteils). Notarielle Testamente sind beweissicherer als handschriftliche.
11Welche Dokumente brauche ich als Erbe?+
Bevor Sie irgendetwas tun: Erbschein (vom Nachlassgericht), Sterbeurkunde, Personalausweis. Für die Immobilie: Grundbuchauszug, Energieausweis, Sanierungsnachweise, Mietverträge falls vermietet. Für die Steuer: Nachweise über Schulden des Erblassers, Beerdigungskosten (als Nachlassverbindlichkeiten absetzbar).
12Was, wenn die Erbschaft Probleme macht (Schimmel, Schwarzbau, Lasten)?+
Diese Risiken solltest du vor Annahme prüfen. Nutze die 6-Wochen-Frist für eine kurze Bestandsaufnahme: Begehung mit Sachverständigem, Grundbuchauszug einholen, Bauakte beim Bauamt einsehen. Bei kritischen Befunden: Ausschlagung. Nach Annahme bist du Eigentümer mit allen Pflichten.

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